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Über mich

WILLKOMMEN BEIBIS!

  • Land: SPANIEN
  • Haarfarbe: BLOND
  • Augenfarbe: CHESTNUT
  • Tätowierung/Piercing: JA/SI

  1. Ich liebe es, Sex allein, mit Jungen/Mädchen oder Paaren zu genießen.
  2. Für die Bildung. Sagen Sie hallo und auf Wiedersehen, wenn Sie kommen und gehen... Für den Moment... Es ist KOSTENLOS".
  3. Ich kann nicht rund um die Uhr senden, aber in meiner Biografie finden Sie alle Arten von OFFLINE-VIDEOS".
  4. Beleidigen Sie niemanden, wenn Ihnen der Raum oder die Atmosphäre nicht gefällt, können Sie in einen anderen Raum wechseln.
  5. Bitten Sie nicht darum, Münzen zu geben oder die Spiele zu benutzen. Spenden sind freiwillig.
  6. Wenn Sie keine Münzen haben... WILLKOMMEN, aber... bitte fragen Sie nicht nach ihnen.
  7. Bewerten Sie meine Sendung, um sich weiter zu verbessern und folgen Sie mir , um über meine Sendezeiten, Multimedia-Inhalte und/oder laufende Spiele/Vorschläge informiert zu werden ...

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Artikel 197 regelt den Straftatbestand der Weitergabe und Aufdeckung von Geheimnissen und besagt: "Wer zur Aufdeckung von Geheimnissen oder zur Verletzung der Privatsphäre eines anderen ohne dessen Zustimmung dessen Telekommunikation abfängt oder technische Mittel zum Abhören, zur Übertragung, zur Aufzeichnung oder zur Wiedergabe von Ton- oder Bildsignalen oder anderen Kommunikationssignalen einsetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren und einer Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten bestraft".

Es gilt als Straftat, wenn keine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt. Entdeckung und Verbreitung von Bildern. Die Verletzung dieses Rechts ist in Titel X, Kapitel I, Artikel 197 bis 201 des Strafgesetzbuchs typisiert: "Die Strafen von 1 bis 4 Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten werden für diejenigen verschärft, die persönliche Daten zum Nachteil des Eigentümers oder eines Dritten beschlagnahmen, verändern oder verwenden".


DAS HEISST, ICH WARTE AUF DICH, BEIBIS!

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