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Sehr gut, ich bin Vane, ich liebe es, mich zu berühren, und was gibt es Besseres als vor dir. Du wirst meine wildeste Seite entdecken können, und wir können unsere Wünsche verwirklichen, von denen du schon immer geträumt hast. Ich möchte die Königin deiner Leidenschaften werden und dass du an meiner Seite die süßesten und intensivsten Momente genießt. Ich habe soziale Netzwerke. Nur Leute, die eine gute Zeit mit mir haben wollen, mit Respekt ohne Druck und ohne Beleidigungen. Ich mag Videospiele, besonders Call of Duty, Musik... die guten Vibes setzen mich. Komm und probiere neue Spiele aus, neu und anders...
Ich akzeptiere Anfragen, private Chats und exklusive Privatshows.
******* ❌ Ich mache KEINE persönlichen Begegnungen ❌*******
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Artikel 197 regelt den Straftatbestand der Offenlegung und Entdeckung von Geheimnissen und besagt: "Wer, um Geheimnisse eines anderen zu entdecken oder dessen Privatsphäre zu verletzen, ohne dessen Zustimmung dessen Telekommunikation abfängt oder technische Mittel zum Abhören, Übertragen, Löschen oder Vervielfältigen von Ton- oder Bildsignalen oder anderen Kommunikationssignalen einsetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren und einer Geldstrafe von zwölf bis vierundzwanzig Monaten bestraft".
Es gilt als Straftat, wenn keine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt. Das Aufspüren und Verbreiten von Bildern. Die Verletzung dieses Rechts ist in Titel X, Kapitel I, Artikel 197 bis 201 des Strafgesetzbuchs geregelt: "Mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 4 Jahren und einer Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten wird bestraft, wer personenbezogene Daten zum Nachteil des Inhabers oder eines Dritten beschlagnahmt, verändert oder verwendet.
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